Kirche der heiligen Vagina

Kirche der heiligen Vagina

Vagina Hexe

In Brügge wohnte damals eine Frau die man für eine Heilige oder eine Art Jüngerin Jesu hielt, da sie auf wundertätige Art und Weise heilen, zum Beispiel Buckel oder gebrochene Beine von Kindern richten konnte. Sie arbeitete nicht mit Arzneimitteln oder anderen, äußerlich erkennbaren Verfahren.

Diese Praxis schien den Brüggener Schöffen höchst verdächtig. Eines Tages wurde die Frau gegen Mitternacht zu Hause festgenommen und ins Gefängnis eingesperrt. Am nächsten Tag fing die peinliche Befragung an. Die Schöffen interessierten sich vor allem für die wahre Natur der angewandten Heilmittel. Doch die Frau verwies nur auf deren Heilkraft. Während der Tortur bestätigte sie ihre Unschuld und leugnete jede Unterstützung durch den Teufel. Als das Opfer auf der Folterbank bemerkte, dass der anwesende Bürgermeister gichtkrank war, schlug die Frau ihm vor, ihn zu kurieren. Der Bürgermeister war interessiert. So wurde die Frau wieder in den Befragungsraum geführt. Ein Ratspensionär erkundigte sich nach den angewandten Heilmitteln mit der sie den Bürgermeister heilen wolle. Die Frau antwortete, dass es ausreiche, wenn der Bürgermeister an ihre Heilkraft glaube. Er müsse dies nur öffentlich erklären.

Die Ratspensionäre schlossen hieraus, dass die Frau mit dem Teufel verkehre. Sie erinnerten den Bürgermeister und die Schöffen daran, dass die Apostel immer im Namen Christi geheilt hätten. Hier solle es nun stattdessen genügen, der Frau zu glauben. Der Bürgermeister bereute darauf sein früheres Angebot und versicherte, niemals mehr die Angebote der Frau in Anspruch nehmen zu wollen. Zusammen mit den Schöffen verurteilte er sie zu einem neuen Verhör auf der Folterbank. Die Frau ging jedoch nicht in die Knie. Sie bekannte einige geringfügige Missetaten, leugnete jedoch jeden Teufelskontakt. Letztendlich wurde die Befragung beendet und die Frau wieder ins Gefängnis eingesperrt.

Nach einigen Tagen ergaben sich neue Beschwerden, und die Frau wurde zum dritten Mal zur Folterbank gebracht. Trotz heftiger Schmerzen bekannte sie wiederum nichts. Während einige der Schöffen der Meinung waren, man solle die Frau nun entlassen oder ihr doch wenigstens etwas Ruhe gönnen, plädierten andere für eine Weiterführung der Tortur. Letztlich einigte man sich auf eine halbstündige Ruhepause. Nach diesem Termin wurde die Frau erneut gefoltert. Trotz eines kräftigen Anziehens der Seile bekannte sie jedoch immer noch nichts, sondern fing, ganz im Gegenteil, an, den Henker und die Richter auszulachen. Sie rieb die Finger aufeinander und schrie: "Ungeachtet dessen, was sie mir antun, so schrecklich dies auch sein möge, sie werden nie etwas aus mir herausbekommen". Kurz danach schlief die Frau sogar auf der Folterbank ein. Völlig ratlos, entschieden die Schöffen, von der Folter abzulassen und die Frau wieder ins Gefängnis zu bringen.

Ein zusätzliches Gerichtsverfahren brachte neue belastende Ergebnisse, so dass eine vierte Folterung stattfand. Zur Vorsorge wurden ihr alle Körperhaare entfernt. Aber die Frau bekannte immer noch nicht. Während der Tortur bemerkte man plötzlich noch einige Haare in den Achselhöhlen und am Schambereich, die sofort abrasiert wurden. Dies führte zum gewünschten Erfolg. In ihrer Vagina entdeckte man ein Pergament mit fremden Namen, unbekannten Buchstaben und eigenartigen Kreuzen. Die Richter waren jetzt fest entschlossen, die Tortur weiterzuführen. Nach einigen Minuten bekannte die Frau verschiedene Missetaten. Sie bestätigte die Tatsache, dass man sie ohne Entdecken des Pergaments in ihrer Vagina nie zu einem Bekenntnis hätte bringen können. Das Pergament in ihrer Vagina verleihe ihr die Kraft, jede Tortur zu überstehen. Ohne das Pergament in ihrer Vagina sei sie jedoch wehrlos.

Nach diesen Geständnissen berieten die Schöffen über die Strafe. Einige meinten, sie verdiene den Feuertod. Die Mehrzahl war jedoch dagegen. Sie plädierten für eine Strafe knapp unter der Todesstrafe ("poena circa mortem"), also für eine lebenslängliche Verweisung aus der Grafschaft bei Todesandrohung. Sie zog in die seeländische Stadt Middelburg, wo sie ihre früheren Heiltätigkeiten weiterführte, so dass sie später auch dort vom städtischen Bailli verhaftet wurde. Nachdem letzterer Kenntnis von den Brüggener Prozessunterlagen erhalten hatte, zog er sie vor das Middelburger Schöffengericht. Die Frau wurde letztendlich zum Tode verurteilt und lebendig verbrannt.

Genau dieser Bericht über die Tortur der Cathelyne Onbaerts übte einen starken Einfluß auf die späteren Hexenprozesse aus.

Eine "Kathelyne Onbaert" wird in der "Heksenchronik n°2" mit dem Eintrag "26. augustus, 1538, Brugge, Onbaert, Kathelyne" erwähnt.

Unter Anwendung der Praxis rerum criminalium wurden in vielen Prozessen Frauen ganz rasiert und ihre Intimteile genau untersucht. Diese Kahlscherung und Leibesvisitation wird schon 1487 im Malleus malificarum erwähnt. Dort wird in Hexereisachen die Kahlscherung als dritte Vorsichtsmaßnahme empfohlen, da Hexen immer versuchten, anhand von Amuletten in ihren Kleidern, Haaren oder in der Vagina während der Tortur nichts auszusagen. Auch Grillandus erwähnt in seinem De quaestionibus et tortura diese Praxis.

felicien rops sainte therese - Kirche der heiligen Vagina
Die Abbildungen dienen rein anschaulichen Zwecken.
Info: Die heilige Theresa.
Urheber: Félicien Rops. Lichtbildkopie: payer.de